Unserer Teilnahmebedingungen (AGB)

Liebe ViaMia Teilnehmer, manchmal helfen ein paar Regeln das Miteinander zu vereinfachen. In diesem Sinne hier ein paar Punkte, die wir für wichtig halten.

Haftungsausschluss und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und der Aufenthalt im Tango VidaMia, bei Kursen, Seminarios, Trainings, Workshops, Practicas, Privatunterricht, Tanz- und anderen Veranstaltungen, erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die während einer Veranstaltung im Tango VidaMia oder auf dem Weg dorthin entstehen, entfällt jede Art der Haftung des Veranstalters oder dessen Personals. Von dieser Regel sind lediglich Fälle von grober Fahrlässigkeit oder groben Vorsatzes ausgeschlossen.

Anmeldungen, Abmeldung und Teilnahmegebühren

Anmeldungen zu allen unseren Angeboten, wie Kurse, Workshops, Seminarios, Trainings oder andere, verpflichten zur Zahlung der vollen angegebenen Gebühr (Preis). Diese Gebühr muss entweder auf dem Konto von Tango-VidaMia durch Banküberweisung am ersten Leistungstag eingegangen sein, oder wird am selbigen Tag in bar beglichen. Eine Abmeldung ist nur schriftlich, z.B. per eMail, möglich und muss mindestens fünf Tage vor Leistungsbeginn erfolgen. Bei einer späteren Absage behält sich Tango-VidaMia das Recht vor, die Leistungsgebühren in voller Höhe einzubehalten, um die durch zu späte oder fehlende Abmeldung entstandenen Einnahmeausfälle auszugleichen.
Privatstunden können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowohl von dem Schüler als auch vom Lehrer verschoben oder abgesagt werden. Bei einer späteren Absage, oder Nichterscheinen müssen die Kosten der Privatstunde in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Programmänderungen

Änderungen des Programmes und Absagen von Leistungsangeboten, die eine Mindestteilnehmerzahl nicht überschritten haben, bleiben Tango-VidaMia vorbehalten.

AGB für Kursverträge von Tango VidaMia

Liebe/r Kursteilnehmer/in des VidaMia. Regeln sollen uns und Euch helfen, mit Erwartungen, Rechten und Pflichten im Allgemeinen und in speziellen Fällen besser umzugehen. Sie sollen der Orientierung dienen. Sie ersetzen aber nie ein gutes Gespräch miteinander. Wir werden immer bereit sein, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden, wenn es geboten ist. Lest die AGB gerne in dieser Grundhaltung, 😊

1. Laufzeit und ordentliche Kündigung

    1. Der Kursvertrag wird für die Dauer der vom Kursteilnehmer gewählten Laufzeit geschlossen.
    2. ABO-Tarife laufen mit Ende der vereinbarten Laufzeit automatisch aus und müssen nicht gekündigt werden.
    3. Wenn der Monatstarif gewählt wurde, verlängert sich der Kursvertrag automatisch um einen weiteren Monat, bis der Kursteilnehmer den Kursvertrag kündigt. Die Kündigung kann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende ausgesprochen werden.
    4. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform. zu erfolgen.

2. Außerordentliche Kündigung & Stilllegung des Kursvertrages

    1. VidaMia kann den Kursvertrag insbesondere aus folgenden Gründen außerordentlich kündigen:
      • Der Kursteilnehmer kommt mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsgebühren entspricht, in Verzug.
    2. Der Kursteilnehmer kann den Kursvertrag insbesondere aus folgenden Gründen kündigen:
      • bei Schließung oder Verlegung des Tanzstudios von VidaMia, wenn nach der Verlegung das neue Studio mindestens 15 km weiter entfernt von dem Hauptwohnsitz des Kursteilnehmers liegt als das geschlossene Tanzstudio;
      • bei attestierter Tanzunfähigkeit für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, und der Gewissheit, dass danach das Tanzen weiterhin sehr unwahrscheinlich ist. Im Falle einer Vorauszahlung der Laufzeitgebühr entfällt der Vorauszahlungsrabatt rückwirkend. Die Rückzahlung des Regelbeitrags erfolgt anteilmäßig für den nicht mehr in Anspruch genommenen Beitrag ab Eingang der außerordentlichen Kündigungserklärung.
      • Ein Wechsel des Wohnortes des Kursteilnehmers begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kursteilnehmers.
    3. VidaMia kann dem Kursteilnehmer bei Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes seitens des Kursteilnehmers anbieten, den Kursvertrag aus Kulanz für einen im Voraus zu bestimmender Zeitraum auszusetzen.
    4. Im Falle einer Schwangerschaft wird der Kursvertrag – mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das der Kursteilnehmerin eine Schwangerschaft bescheinigt –für 12 Monate ausgesetzt.
    5. Im Falle eines ärztlichen Attests, das eine Tanzunfähigkeit von mindestens zwei Monaten bescheinigt, kann ein Aussetzungszeitraum vereinbart werden. Während dieser Zeit fallen keine Monatsgebühren an. Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit ist nicht ausreichend. Das entsprechende Attest ist VidaMia unverzüglich bereitzustellen. Aussetzungszeiträume können nicht rückwirkend vereinbart werden.
    6. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Kursvertrages verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

3. Zahlungsverzug, Rückbuchungen, Gesamtfälligkeit

    1. Wird VidaMia eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Kursteilnehmer sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Gebühren nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich VidaMia entstehende Bankrücklastkosten, vom Kursteilnehmer zu tragen.
    2. Gerät der Kursteilnehmer schuldhaft mit mehr als zwei Monatsgebühren in Verzug, werden die gesamten Gebühren bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit).

4. Weiterzahlungspflicht in unterrichtsfreien Zeiten und an gesetzlichen Feiertagen

    1. Die vereinbarten Gebühren sind auch in den Monaten zu zahlen, in denen aufgrund nachfolgend aufgeführter unterrichtsfreier Zeiten oder gesetzlicher Feiertage kein Unterricht stattfindet.
    2. Über ein Jahr werden 12 Monatsraten gezahlt, das entspricht 12 x 4 =48 bezahlte Wochen.
      Regelunterricht wird an 45 Wochen des Jahres garantiert, die Differenz von drei Wochen/Terminen über ein ganzes Jahr sind in der Preiskalkulation berücksichtigt und dienen der Weiterentwicklung der Lehrer und Konzepte von VidaMia.
    3. VidaMia hat pro Kalenderjahr an sieben (7) von 52 Wochen unterrichtsfreie Zeit:
      Wenn nicht anders kommuniziert, gelten folgende unterrichtsfreie Zeiten: eine (1) Woche in der Kölner-Karnevalszeit – Weiberfastnacht bis Aschermittwoch, eine (1) Woche nach Ostern – beginnend immer am Ostermontag, zwei (2) Wochen im Sommer, eine (1) eine Woche in den Herbstferien von NRW und zwei (2) Wochen in den Weihnachtsferien. Die genaue Terminierung der unterrichtsfreien Zeit wird dem Kursteilnehmer mindestens 6 Wochen vorher angekündigt. Das VidaMia ist in diesen Zeiten in aller Regel nicht vollständig geschlossen, Milongas und ggf. Prácticas oder Sonderveranstaltungen finden grundsätzlich weiterhin statt. Termine und Ausnahmen werden auf der Internetseite von VidaMia mit mindestens vierwöchigem Vorlauf zur Information und ggf. zur Anmeldung bereitgestellt.
    4. Im Laufe des Unterrichtsjahres können Unterrichtseinheiten an besonders qualifizierte Tangolehrer für einen befristeten Zeitraum übertragen werden, z.B. als besonderes Sommerprogramm oder bei Verhinderung der Hauslehrer des VidaMia. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer.

5. Fehlzeiten, Urlaub und Nachholoptionen, Partnerwechsel bei Paaranmeldung

    1. Die vereinbarte Kursgebühr ist als laufender Beitrag geschuldet und unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Unterricht zu zahlen.Eine Nichtteilnahme am Unterricht aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen – insbesondere Urlaub, berufliche oder private Verpflichtungen, Krankheit, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Umstände – befreit nicht von der Zahlungspflicht. Aus solchen Gründen versäumte Unterrichtsstunden begründen keinen Anspruch auf:
      • Erstattung oder (teilweise) Rückzahlung der Kursgebühr,
      • Minderung der Kursgebühr oder
      • das Anbieten von Ersatzterminen bzw. Nachholstunden.
    2. Diese Regelung gilt nicht, wenn Unterrichtsstunden aus Gründen ausfallen, die VidaMia zu vertreten hat.In diesem Fall bietet VidaMia Ersatzunterricht an.
    3. Die fest geplanten unterrichtsfreien Zeiten (§3.3) des VidaMia gelten nicht als versäumte Stunden, die nachgeholt werden können. Sie sind als unterrichtsfreie Zeiten im Tarif eingerechnet.
    4. VidaMia bietet seinen Schülern aus Kulanz immer Optionen, Versäumtes im Paar nachzuholen. In aller Regel hat jeder Kurs einen Parallelkurs, der zum Nachholen von versäumten Stunden genutzt werden darf, sofern in dem Kurs freie Kapazitäten sind. Auch können Prácticas angeboten werden, die ein Nachholen oder zusätzliches Trainieren ermöglichen. Außerdem haben Kursteilnehmer mit ABO-Tarif ermäßigten Eintritt zu den regelmäßigen Milongas. Das ist immer die beste Möglichkeit zusätzlich zu trainieren.

6. Kurswahl, Partnerwechsel & Teilnahme ohne festen Partner

    1. Der Unterrichtsvertrag wird mit jeder Person einzeln geschlossen und ist nicht an das Bestehen einer bestimmten Tanzpartnerschaft oder privaten Beziehung gebunden. Kündigung oder Beendigung der Teilnahme des im Vertrag genannten Tanzpartners – gleich aus welchem Grund – berührt den Vertrag der anderen Person nicht und begründet insbesondere kein Sonderkündigungsrecht. VidaMia bemüht sich dabei zu helfen, bei Verlust des Tanzpartners einen Ersatzpartner zu finden.
    2. Der Kursvertrag gilt für jedes Tanzpaar ausschließlich für den Besuch des dort festgelegten Stammkurses.
    3. Um ausgewogene Kurse gewährleisten zu können, liegt es in der Verantwortung und Kontrolle von VidaMia zu entscheiden, welche Kursteilnehmer welchem Stammkurs zugeordnet werden. Dabei wird es in der Regel mindestens zwei Optionen geben (Kurs und zugehöriger Parallelkurs). Teilnehmer können während der Vertragslaufzeit nur in Abstimmung mit dem Lehrpersonal von VidaMia Kurse wechseln.
    4. Nachholtermine im Paar dürfen ausschließlich im jeweiligen Parallelkurs liegen und bedürfen einer vorherigen Anmeldung, um freie Kapazitäten sicherstellen zu können.
    5. Um den Nachhol-Service reibungsfrei aufrechterhalten zu können, sollte ein Nachholtermin nur mit dem Partner erfolgen, mit dem der Regeltermin versäumt wurde. Nicht von Ausfall betroffene Ersatzpartner oder Ersatzpartner ohne Kursvertrag mit VidaMia bedürfen der Genehmigung. Damit ein Ersatzpartner unentgeltlich am Nachholtermin teilnehmen kann, muss der Kursteilnehmer, der ersetzt wird, zustimmen und damit einen seiner bezahlten Kurstermine an den Ersatzpartner abtreten.
    6. Der Unterricht im Tango Argentino ist didaktisch so angelegt, dass der Partnerwechsel ein wesentlicher Bestandteil des Lernkonzepts ist. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auch verheiratete oder anders verbundene Paare sind grundsätzlich damit einverstanden, im Rahmen des Unterrichts zum Teil mit wechselnden Tanzpartnern zu trainieren, unbeschadet des Rechts, dies aus triftigem Grund vorrübergehend abzulehnen.

7. Unübertragbarkeit der Rechte aus dem Kursvertrag

    1. Die Rechte und Pflichten des Kursteilnehmers aus diesem Kursvertrag sind vorbehaltlich der Regelung in 6.5. nicht übertragbar oder abtretbar.

8. Haftungsbeschränkung

    1. VidaMia haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kursteilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kursteilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von VidaMia oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VidaMia beruhen, sowie ebenfalls nicht für Vermögensschäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VidaMia oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von VidaMia beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kursteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von VidaMia zählt die fortlaufende Erbringung des Kursunterrichtes an 45 Wochen des Jahres.
    2. Dem Kursteilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten VidaMias werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

9. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Kursteilnehmers sind VidaMia unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
    2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    3. VidaMia ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn dafür ein sachlicher Grund (insbesondere neue technische Entwicklungen oder geänderte gesetzliche bzw. rechtliche Vorgaben) besteht und die Änderung für den Kursteilnehmer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Änderungen werden dem Kursteilnehmer spätestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. In der Mitteilung weist VidaMia auf die konkreten Änderungen und das Recht zum Widerspruch innerhalb von 14 Tagen hin. Widerspricht der Kursteilnehmer fristgerecht, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen fort. VidaMia ist in diesem Fall berechtigt, den Kursvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Widerspricht der Kursteilnehmer nicht und nutzt er die Leistungen nach Wirksamwerden der Änderungen weiter, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als vereinbart.
    4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.